Nur öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer können eine Beglaubigung von Übersetzungen erteilen. Diese ist nicht nur in Deutschland gültig, sondern wird auch weltweit anerkannt. Hirmer Fachübersetzungen verfügt über ein internationales Netzwerk von Übersetzern. Auch spanische Übersetzungen können wir Ihnen beispielsweise beglaubigen.
Behörden sprechen deutsch
In Deutschland ist Deutsch als die alleinige Amtssprache festgelegt. Das heißt, dass bei Behörden Dokumente aus dem Ausland nur in deutscher Sprache zugelassen sind. Eine Übersetzung reicht dazu allerdings nicht aus. Zur Anerkennung muss die Übersetzung in beglaubigter Form vorliegen. Erst dann wird sie offiziell als richtig und vollständig anerkannt. Umgekehrt benötigen Behörden bei Amtshilfe und Rechtshilfeverfahren für andere Staaten ebenfalls beglaubigte Übersetzungen.
Beglaubigung von Übersetzungen: Unternehmen brauchen Sicherheit
Auch in der Privatwirtschaft wird für viele Rechtsgeschäfte eine Beglaubigung des übersetzten Textes gefordert: International ausgerichtete Unternehmen verlangen die Beglaubigung von Übersetzungen nicht nur für Verträge mit Geschäftspartnern, sondern auch für konzerninterne Dokumente wie Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Vollmachten, Datenschutzdokumente, etc. Wo Rechtsanwälte und Notare länderübergreifende Mandate halten, sind auch sie auf ent- sprechende Nachweise angewiesen.
Übersetzungen mit Hirmer Fachübersetzungen beglaubigen
Die Unternehmensgründerin, Katharina Hirmer, hält eine öffentliche Bestellung und Beeidigung beim Landgericht München I und ist damit für das Gebiet des Freistaates Bayern als behördliche Sprachmittlerin anerkannt – für Übersetzungen sowie für Dolmetschen bei Behörden und vor Gericht → zur Bestallungsurkunde (Pdf).
Leistungsportfolio Unsere beeidigten Übersetzer bestätigen durch die Beglaubigung einer Überset- zung, dass diese richtig und vollständig ist. Stempel und Beglaubigungsvermerk am Ende des Dokumentes verleihen der Übersetzung die entsprechende Gültigkeit.