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Diskretion ist selbstverständlich bei Hirmer Fachübersetzungen. Gleich zu Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie von uns auf Wunsch eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung. Darin garantieren wir Ihnen umfassenden Schutz für sämtliche uns anvertrauten Informationen – für zu übersetzende Texte ebenso wie für das gesprochene Wort.
Wichtig für Behörden, Kanzleien und Unternehmen Die meisten unserer Ansprechpartner haben nicht nur tagtäglich mit vertraulichen Informationen zu tun, sondern sind auch zum gewissenhaften Umgang mit diesen verpflichtet. Amtsträger in Gerichten und Behörden unterliegen der Dienstverschwiegenheit, für Rechtsanwälte gilt die standesrechtliche Norm der Verschwiegenheitspflicht und Mitarbeiter in Unternehmen haben sowohl sensible Personaldaten als auch Geschäftsgeheimnisse zu bewahren. Für alle gilt: Dokumente dürfen nur an Dritte weiter gegeben werden, wenn sich diese Geschäftspartner ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichten.
Umfassende Vertraulichkeitserklärung Indem Sie Hirmer Fachübersetzungen als Partner für Ihre Übersetzungsaufgaben wählen, erfüllen Sie die Ihnen auferlegten Sorgfaltspflichten. Mit unserer Vertraulichkeitserklärung erhalten Sie ein Dokument, in dem wir Ihnen die Verschwiegenheit durch eine Selbstverpflichtung bestätigen:
- Über vertrauliche Informationen, die uns im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, bewahren wir strengstes Stillschweigen - nicht nur, wenn Sie explizit auf die Vertraulichkeit hingewiesen haben.
- Dokumente und Notizen bewahren wir an einem gesicherten Ort auf.
- Zugriff auf vertrauliche Informationen gewähren wir nur Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die zur Erfüllung unserer Übersetzungsleistungen diesen Zugang benötigen.
- Alle Personen, denen Ihre vertraulichen Informationen zugänglich sind, haben wir mittels einer entsprechenden Verpflichtung ebenfalls in diese Vertraulichkeitserklärung eingebunden.
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